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Rechtsgebiete und Schwerpunkte unserer Arbeit
Aufgrund der zahlreichen Fallbearbeitungen, die ich im Laufe meiner juristischen Tätigkeit als Rechtsanwalt abgeschlossen habe, bin ich mit den unterschiedlichsten Rechtsgebieten vertraut und kann Sie fachlich versiert beraten und vertreten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen in die von mir vertretenen Rechtsgebiete fällt, rufen Sie einfach an. Ich berate Sie gern. Schwerpunkte meiner Arbeit liegen u.a. in den folgend aufgeführten Rechtsgebieten:

Strafrecht

Seit vielen Jahren bin ich mit allen Aspekten des Strafrechts vertraut und berate Sie ausführlich über alle Details dieses Rechtsgebietes. Dieses umfasst eine ganze Reihe an Delikten. Oftmals geht es um Straftaten wie Diebstahl, Raub oder Körperverletzungen. Ich verteidige Sie auch in solchen Fällen.

Vor einer Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft können Sie durch uns Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten bekommen. So wissen Sie um den Stand der Ermittlungen.

Auf der anderen Seite befassen ich mich aber auch mit den Opfern einer Straftat, denen wir bei der Stellung von Strafanzeigen helfen und sie bei Ermittlungsverfahren gegen die Täter begleiten.

Immer wieder gibt es auch Fälle, in denen Zeugen einer Straftat anwaltlichen Beistand suchen. Hier leisten wir Zeugenbeistand und beantragen Zeugenschutzmaßnahmen, damit gegebenenfalls wichtige Aussagen eines Zeugen dennoch vor Gericht kommen.

Außerdem helfen ich bei gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Geltendmachungen von Schadensersatzansprüchen bzw. Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

 

Erbrecht

Durch das Erbrecht wird die Vermögens- und Rechtsnachfolge im Todesfall geregelt. Es zählt wegen seiner Komplexität zu den kompliziertesten Rechtsgebieten.

Ich helfe Ihnen bei der Nachlaßplanung und berate und unterstütze Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge, Altersvorsorge- vollmachten, ...

Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben, kontaktieren Sie uns. Im Todesfall einer Person gibt es oft Streitigkeiten unter den Erben. In solchen Fällen können Sie uns zu Rate ziehen und um Unterstützung bitten, wenn Sie sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.

Im Interesse meiner Mandanten lege ich besonderen Wert darauf, so intensiv wie möglich eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Andernfalls müssen bei einem Scheitern dieser Bemühungen aber mit der notwendigen Entschlossenheit, die erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Inanspruchnahme der Gerichte ergriffen werden.

Familienrecht

Das gesamte Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht stellt einen Kernbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich vertrete Sie unter anderem in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, in Unterhalts-prozessen, Kindschaftssachen sowie bei der Vermögensauseinandersetzung.

Die familienrechtlichen Sachverhalte sind zumeist mit einer erheblichen emotionalen Belastung für alle beteiligten Personen verbunden. Neben den persönlichen Folgen haben familienrechtliche Auseinandersetzungen in aller Regel auch erhebliche und oftmals weit in die Zukunft reichende finanzielle Konsequenzen, wie z.B. die Festsetzung von Unterhaltszahlungen.

 Mein besonderes Augenmerk gilt daher der persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten und dem Nachdruck, mit dem ich die Interessen meiner Klienten vertrete, ohne das Wohl aller Beteiligten aus dem Auge zu verlieren.

 

Verkehrs(straf)recht

Da Verkehrsstraftaten einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung beitragen, bilden sie folglich einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht.

Einem Verkehrsunfall sollten Sie insbesondere im Rahmen der Schadensregulierung grundsätzlich nicht ohne anwaltliche Hilfe selbst abwickeln. Verkehrsunfälle sind hinsichtlich der Frage der Haftung sehr oft nicht eindeutig, weshalb anwaltliche Hilfe notwendig ist.

Als "Klassiker" unter den Straftaten im Straßenverkehr gelten Trunkeinheit am Steuer oder auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer im Verkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht und infolgedessen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann macht sich strafbar! Das Fahren ohne Führerschein und die Nötigung im Straßenverkehr sind weitere typische Delikte.

Neben diesen Vergehen existieren viele weitere Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsstrafrecht wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkvergehen, die zu Bußgeldbescheiden führen können.

Verstöße im Verkehrstrafrecht sind ernst zu nehmen und haben weitreichende Konsequenzen! Daher ist es ratsam, sich über Verkehrsdelikte im Straßenverkehr zu informieren und sich spätestens im Falle einer Strafverfolgung mit uns in Verbindung zu setzen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitsgebern. Es ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, vielmehr gehören zu ihm eine Vielzahl europarechtlicher, verfassungsrechtlicher, privat-,  öffentlich- und kollektivrechtlicher Normen.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind Sie bei uns richtig. Sie können meine Beratung und Vertretung schon zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses z.B. beim Anstellungsvertrag in Anspruch nehmen.

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, kann dies durch eine Kündigung geschehen, aber auch durch einen Aufhebungsvertrag. Auch in diesem Fall sollten Sie unsere fachliche Expertise bei Unsicherheiten in beiden Fällen in Anspruch nehmen.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertrete ich Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich. Als Arbeitnehmer helfe ich Ihnen - falls notwendig - auch bei der Formulierung und dem Stellen einer Kündigungsschutzklage.

 

 

Baurecht, Mietrecht,

Sachenrecht, Schuldrecht,

...

​Auch in diesen und eine Reihe weiterer Rechtsgebiete kann ich auf eine Vielzahl von erfolgreich geführten Mandaten zurückblicken.

Und sollten Sie sich einmal mit einem sehr speziellen juristischen Anliegen in einem Rechtsgebiet an mich wenden, in dem ich keine Erfahrung habe, so sage ich Ihnen dies ganz offen und empfehle auf Wunsch einen unserer spezialisierten Kooperationspartner.

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen in die von mir vertretenen Rechtsgebiete fällt, rufen Sie einfach an. Ich berate Sie gern.